Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 14. Juni 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beratungs- und Begleitleistungen der WarenWerk GmbH („EEE Dogan Energieberatung") gegenüber Verbraucherinnen, Verbrauchern und Unternehmen. Mit Abschluss eines Beratungsvertrags erkennen die Auftraggeberinnen und Auftraggeber diese Bedingungen an.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Beratungs-, Planungs- und Begleitleistungen der WarenWerk GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Deniz Dogan, Otto-Lilienthal-Straße 2a, 55232 Alzey (nachfolgend „Auftragnehmer"), die unter der Marke „EEE Dogan Energieberatung" erbracht werden.
(2) Vertragspartner sind sowohl Verbraucherinnen und Verbraucher im Sinne von § 13 BGB als auch Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Soweit einzelne Regelungen ausschließlich für eine der beiden Gruppen gelten, ist dies kenntlich gemacht.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Gegenstand des Vertrags ist die im individuellen Angebot bzw. Beratungsvertrag konkret bezeichnete Beratungs- oder Begleitleistung, insbesondere:
- Energieberatung für Wohngebäude (EBW) nach den Förderrichtlinien des BAFA
- Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) nach den Vorgaben der dena
- Baubegleitung im Rahmen der KfW-Programme (BEG WG, BEG EM)
- Fördermittelberatung und Antragstellung (BAFA, KfW, Landesförderungen)
- Erstellung von Energieausweisen (Bedarfs- und Verbrauchsausweis nach GEG)
- Wärmeschutz-, Wärmebrücken- und Heizlastberechnungen
- Beratung zu baulichen Maßnahmen zur Schimmelprävention
(2) Die Beratungsleistungen werden als Dienstleistung im Sinne der §§ 611 ff. BGB erbracht. Geschuldet ist die fachgerechte Tätigkeit, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg (z. B. ein konkretes Förderergebnis, eine bestimmte Energieeinsparung, eine bestimmte Effizienzhaus-Stufe oder ein bestimmter Marktwert der Immobilie).
(3) Der konkrete Leistungsumfang, die Honorarhöhe sowie der zeitliche Rahmen ergeben sich aus dem schriftlichen Angebot bzw. dem Beratungsvertrag. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
(2) Der Vertrag kommt durch die schriftliche oder textförmliche (z. B. per E-Mail) Annahme des Angebots durch den Auftraggeber zustande. Die Annahme kann auch durch Unterzeichnung des vom Auftragnehmer übersandten Beratungsvertrags erfolgen.
(3) Eine erste, telefonische oder digitale Erstberatung im Rahmen eines Erstgesprächs ist unverbindlich und kostenlos, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
§ 4 Honorar und Zahlungsbedingungen
(1) Die Höhe des Honorars wird im Beratungsvertrag schriftlich vereinbart. Sie orientiert sich am tatsächlich erforderlichen Aufwand sowie an den jeweils einschlägigen Honorarempfehlungen (z. B. der dena-Expertenliste) und der HOAI, soweit anwendbar.
(2) Sämtliche Preise verstehen sich, soweit nicht anders ausgewiesen, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Soweit sich während der Leistungserbringung herausstellt, dass der tatsächliche Aufwand den zunächst kalkulierten Umfang erheblich übersteigt (z. B. wegen unvorhergesehener Bauteilaufnahmen, unvollständiger Unterlagen, zusätzlich angeforderter Berechnungen oder nachträglich erweitertem Förderantragsumfang), wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich informieren und ein Nachtragsangebot vorlegen. Mehraufwand wird erst nach schriftlicher Beauftragung des Nachtrags vergütet.
(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig, soweit nicht im Beratungsvertrag etwas anderes vereinbart ist. Bei umfangreicheren Aufträgen ist der Auftragnehmer berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.
(5) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu berechnen.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Damit der Auftragnehmer die Beratungsleistung fachgerecht erbringen kann, verpflichtet sich der Auftraggeber zu folgender Mitwirkung:
- vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zum Gebäude, zur Anlagentechnik und zum Nutzerverhalten;
- rechtzeitige Bereitstellung aller verfügbaren Bauunterlagen, Pläne, Energieabrechnungen und sonstigen für die Beratung erforderlichen Dokumente;
- Gewährung eines angemessenen Zugangs zum Objekt für die Vor-Ort-Begehung sowie ggf. für die fachliche Baubegleitung;
- unverzügliche Mitteilung über Änderungen, die für die Beratung oder den Förderantrag relevant sind (z. B. Eigentumswechsel, geänderte Bauplanung, ausgetauschte Anlagentechnik);
- Benennung einer im Rahmen der Beauftragung ansprechbaren und entscheidungsbefugten Person.
Verzögerungen oder Mehraufwand, die auf einer nicht oder verspätet erfüllten Mitwirkungspflicht beruhen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
§ 6 Termine und Leistungserbringung
(1) Termine und Ausführungsfristen werden grundsätzlich unverbindlich angegeben, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart sind.
(2) Verbindliche Termine verschieben sich angemessen, wenn der Auftragnehmer durch höhere Gewalt, eine verspätete Mitwirkung des Auftraggebers oder durch Verzögerungen bei Behörden (insbesondere BAFA, KfW oder Bauämter) an der fristgerechten Erbringung der Leistung gehindert ist.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, einzelne Leistungen ganz oder teilweise durch qualifizierte Subunternehmer ausführen zu lassen, soweit dies sachgerecht ist und dem Auftraggeber nicht unzumutbar.
§ 7 Förderfähigkeit – Wichtiger Hinweis
(1) Über die Bewilligung, Höhe und Auszahlung von Fördermitteln entscheiden ausschließlich die jeweiligen Fördermittelgeber (insbesondere BAFA und KfW) auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Förderrichtlinien. Der Auftragnehmer hat hierauf keinen Einfluss.
(2) Der Auftragnehmer schuldet die fachgerechte Vorbereitung und Antragstellung sowie die ordnungsgemäße Dokumentation gegenüber dem Fördermittelgeber, nicht jedoch eine erfolgreiche Bewilligung oder Auszahlung der Fördermittel.
(3) Änderungen der Förderprogramme, Förderhöhen, Antragsfristen oder Bewilligungspraxis durch die Fördermittelgeber liegen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers und berechtigen den Auftraggeber nicht zur Minderung oder Verweigerung des Honorars.
(4) Die Aussagen des Auftragnehmers zu erwartbaren Förderhöhen, Tilgungszuschüssen oder Effizienzhaus-Stufen beruhen auf den zum Zeitpunkt der Beratung geltenden Richtlinien und stellen keine verbindliche Zusage dar.
§ 8 Sanierungsempfehlungen und Wirtschaftlichkeit
(1) Sanierungsempfehlungen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Energieeinsparprognosen beruhen auf den vom Auftraggeber bereitgestellten Angaben, anerkannten Berechnungsverfahren (insbesondere DIN V 18599) sowie auf zum Zeitpunkt der Beratung gültigen Energiepreisen und Förderrichtlinien.
(2) Es handelt sich um fachlich fundierte Prognosen, nicht um verbindlich zugesagte wirtschaftliche Ergebnisse. Die tatsächliche Einsparung, Amortisation und CO₂-Reduktion kann von der Prognose abweichen, insbesondere infolge veränderter Energiepreise, eines abweichenden Nutzerverhaltens oder unvorhergesehener baulicher Gegebenheiten.
§ 9 Nutzungsrechte am Sanierungsfahrplan
(1) Der Auftraggeber erhält an dem im Rahmen der Beratung erstellten Sanierungsfahrplan (iSFP) und an sonstigen schriftlichen Beratungsergebnissen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht zum eigenen Gebrauch sowie zur Vorlage bei Fördermittelgebern, Banken und ausführenden Unternehmen.
(2) Eine kommerzielle Weitergabe an Dritte, die Veröffentlichung oder eine Bearbeitung durch andere Energieberater bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
§ 10 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Der Auftragnehmer unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung im Sinne der Energieeffizienz-Expertenliste. Informationen zur Versicherungssumme werden auf Anfrage mitgeteilt.
(4) Eine darüber hinausgehende Haftung, insbesondere für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder ausgebliebene Förderungen, ist ausgeschlossen, soweit nicht die Absätze (1) und (2) etwas anderes bestimmen.
§ 11 Geheimhaltung und Datenschutz
(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige vertrauliche Informationen vertraulich zu behandeln und nur zum Zweck der Vertragsdurchführung zu verwenden.
(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich auf Grundlage der DSGVO. Einzelheiten zur Verarbeitung sind in der separaten Datenschutzerklärung dargestellt.
§ 12 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbraucherinnen und Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen sowie bei Fernabsatzverträgen ein 14-tägiges Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, 355 BGB zu. Die ausführliche Widerrufsbelehrung sowie das Muster-Widerrufsformular werden dem Verbraucher gemeinsam mit dem Vertragsangebot in Textform mitgeteilt.
Hinweis zum vorzeitigen Beginn: Wünscht der Verbraucher, dass der Auftragnehmer bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistungserbringung beginnt, so wird hierüber eine gesonderte Erklärung in Textform eingeholt. In diesem Fall hat der Verbraucher bei Widerruf einen anteiligen Wertersatz für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen zu zahlen.
§ 13 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag endet mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen.
(2) Beide Vertragsparteien können den Vertrag aus wichtigem Grund jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen (§ 626 BGB). Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei nachhaltiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(3) Bei einer Kündigung steht dem Auftragnehmer das Honorar für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen zu.
§ 14 Außergerichtliche Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr erreichbar ist. Der Auftragnehmer ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird.
(2) Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist – soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – Alzey. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Anbieter
WarenWerk GmbH
Otto-Lilienthal-Straße 2a
55232 Alzey
Deutschland
Vertreten durch den Geschäftsführer: Deniz Dogan
Handelsregister: Amtsgericht Mainz, HRB 51667
Umsatzsteuer-ID: DE357804189
Telefon: +49 176 6177 0556
E-Mail: info@eee-dogan.de