Heizungsförderung 2026: Wie viel Zuschuss bekommen Sie?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude wurde zum 21.07.2026 grundlegend reformiert. Berechnen Sie in 60 Sekunden Ihre voraussichtliche Förderung für Wärmepumpe, Biomasse & Co. — nach dem aktuellen Richtlinienstand.
Gebäude & Haushalt
Maßgeblich ist der Durchschnitt des zu versteuernden Einkommens aus dem 2. und 3. Jahr vor Antragstellung (Einkommensteuerbescheide).
Bestehende Heizung
Relevant ab Q1/2027: Beim Austausch dezentraler förderfähiger Anlagen von vor 2008 werden pauschal nur 25 % der Kosten als förderfähig angesetzt.
Neue Heizung & Kosten
Klimageschwindigkeitsbonus und Höchstkosten der 1. Wohneinheit sinken ab 01.02.2027 halbjährlich — früh beantragen lohnt sich.
Ihr voraussichtlicher Zuschuss
0 €
Effektiver Fördersatz: 0 %
Unverbindliche Orientierung. Berechnung auf Basis der Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 17.07.2026 (in Kraft seit 21.07.2026). Maßgeblich sind ausschließlich die zum Antragszeitpunkt gültigen Richtlinien, Merkblätter und technischen Mindestanforderungen von KfW und BMWE sowie die Prüfung im Einzelfall. Boni gelten nur für die selbstgenutzte Wohneinheit; je Wohneinheit max. 70 % bzw. 80 % bei vollem Einkommensbonus. EU-Wertschöpfungsbonus und neue Austauschlogik gelten ab dem von der KfW bekanntgegebenen Termin im 1. Quartal 2027. Betrifft die Maßnahme nicht alle Wohneinheiten (z. B. Etagenheizung im Sondereigentum), gilt der anteilige Höchstbetrag — dieser Sonderfall wird im Rechner nicht abgebildet.
Das hat sich zum 21.07.2026 geändert.
Klimageschwindigkeitsbonus sinkt
Statt 20 % gibt es jetzt 16 % — ab Februar 2027 halbjährlich 4 Punkte weniger, ab August 2028 entfällt der Bonus komplett. Beim Austausch alter Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen zählt jetzt Tempo.
Einkommensbonus jetzt dreistufig
Bis 30.000 € zu versteuerndem Einkommen 40 %, bis 40.000 € noch 30 %, bis 50.000 € noch 10 %. Familien mit minderjährigem Kind dürfen 10.000 € abziehen — in der Spitze sind 80 % Gesamtförderung möglich.
Höchstkosten sinken schrittweise
Die förderfähigen Kosten der ersten Wohneinheit sinken von 30.000 € auf 28.000 € — ab Februar 2027 halbjährlich um weitere 750 €. Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag sind entfallen.
Herkunft der Wärmepumpe zählt
Ab dem 1. Quartal 2027 gilt: 15 % Grundförderung plus 15 % Wertschöpfungsbonus — letzteren gibt es nur bei nachgewiesenem Ursprung der Wärmepumpe in der EU.
Neue Austauschlogik ab 2027
Wird eine vor 2008 installierte förderfähige Anlage ersetzt, zählen ab Q1/2027 nur noch 25 % der Kosten. Der Ersatz einer bereits förderfähigen jüngeren Anlage wird grundsätzlich nicht mehr bezuschusst.
Steuerbonus als Alternative
20 % Steuerermäßigung über drei Jahre (max. 40.000 €) für Maßnahmen am selbstgenutzten Wohneigentum. Durch die sinkenden Zuschüsse lohnt der Vergleich jetzt öfter — ich rechne beide Varianten für Sie.
Warum der Antragszeitpunkt zählt.
| Antrag ab | Klimageschwindigkeitsbonus | Max. förderfähige Kosten (1. WE) |
|---|---|---|
| 21.07.2026 | 16 % | 28.000 € |
| 01.02.2027 | 12 % | 27.250 € |
| 01.08.2027 | 8 % | 26.500 € |
| 01.02.2028 | 4 % | 25.750 € |
| 01.08.2028 | 0 % — entfällt | 25.000 € |
Weitere Absenkung der Höchstkosten halbjährlich um 750 € bis 22.000 € (ab 01.08.2030). 2.–6. Wohneinheit: je 15.000 €, ab der 7.: je 8.000 € (ohne Degression).
Häufige Fragen zur neuen Förderung.
Wie hoch ist die Heizungsförderung seit dem 21.07.2026?
Die Grundförderung beträgt 30 % der förderfähigen Kosten. Dazu kommen für Selbstnutzer der Klimageschwindigkeitsbonus (aktuell 16 %, sinkend) und der Einkommensbonus (40/30/10 % je nach zu versteuerndem Einkommen, mit Familienzuschlag). Gedeckelt ist die Förderung bei 70 %, mit vollem Einkommensbonus bei 80 % — maximal 22.400 € Zuschuss für die erste Wohneinheit.
Was hat sich beim iSFP und bei der Wärmepumpe geändert?
Der Effizienzbonus für Wärmepumpen (5 %) und der Emissionsminderungszuschlag für Biomasse (2.500 €) sind entfallen. Ab dem 1. Quartal 2027 erhalten Wärmepumpen ohne EU-Ursprung nur noch 15 % Grundförderung. Der iSFP spielt in der Heizungsförderung keine Rolle — er wirkt im BAFA-Pfad für Dämmung und Anlagentechnik.
Wie wird die Förderung im Mehrfamilienhaus berechnet?
Die förderfähigen Kosten werden zu gleichen Teilen auf alle Wohneinheiten verteilt. Die Boni gibt es nur für die selbstgenutzte Wohneinheit (über einen Zusatzantrag), alle übrigen Einheiten erhalten die Grundförderung von 30 %. Der Gebäude-Höchstbetrag beträgt 28.000 € für die erste, je 15.000 € für die 2.–6. und je 8.000 € ab der 7. Wohneinheit.
Was brauche ich für den KfW-Antrag?
Vor der Antragstellung: eine Bestätigung zum Antrag (BzA) von einem Energieeffizienz-Experten und einen Liefer-/Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung. Ich erstelle die BzA, übernehme Heizlastberechnung und hydraulischen Abgleich (Verfahren B) und begleite Sie bis zur Auszahlung.
Bereit für Ihre Sanierung in Rheinhessen?
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