Was kostet ein Energieberater 2026 — und wer zahlt das eigentlich?
Die Frage stellt mir fast jeder im Erstgespräch. Hier die Antwort mit meinen echten Honoraren, der Förderlogik von BAFA und KfW und einer ehrlichen Einordnung, wann Sie mich nicht brauchen.
Deniz Dogan · Energieeffizienzexperte, gelistet in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes (EEE-Nr. EB553450)
Veröffentlicht 16. September 2026 · Stand 16. Oktober 2026
Kurz gesagt
Eine Energieberatung mit Sanierungsfahrplan kostet bei mir für ein Ein- oder Zweifamilienhaus in der Regel 2.000 €. Die BAFA zahlt davon 50 %, höchstens 650 € — es bleiben meist um 1.350 €. Das Erstgespräch ist kostenlos, Energieausweis und Heizlastberechnung gibt es als Einzelleistung zum Festpreis.
Meine Honorare im Überblick.
Kostenloses Erstgespräch
15–20 Minuten am Telefon oder per WhatsApp: Gebäude, Ziel, Förderchancen. Danach wissen Sie, ob und welche Leistung sinnvoll ist.
0 €
Energieberatung mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP)
Ein-/Zweifamilienhaus: Begehung, Bilanz nach DIN V 18599, Fahrplan über 15 Jahre, Abschlussgespräch. BAFA-Zuschuss 50 %, max. 650 € (Ein-/Zweifamilienhaus) bzw. 850 € (ab drei Wohneinheiten) — Eigenanteil meist um 1.350 €.
in der Regel 2.000 €
Energieausweis
Verbrauchsausweis aus den Jahresabrechnungen, Bedarfsausweis nach Begehung oder aus vollständigen Unterlagen. Vor-Ort-Aufnahme nur bei unvollständigen Unterlagen (zusätzlich 250 €). Angebot binnen 24 Stunden.
Bedarfsausweis 590 € pauschal
Heizlastberechnung & hydraulischer Abgleich (Verfahren B)
Raumweise Heizlast nach DIN EN 12831, Heizflächenprüfung, Werte für den VdZ-Nachweis — Pflicht für die KfW-Heizungsförderung.
Festpreis nach Gebäudegröße
Fachplanung & Baubegleitung (BEG EM / KfW 458 / KfW 261)
Bestätigung zum Antrag, Baubegleitung, Bestätigung nach Durchführung. Die Förderung bezuschusst mein Honorar zur Hälfte — gedeckelt je Vorhaben und Wohneinheit.
nach Aufwand, 50 % gefördert
Alle Preise für Wohngebäude, inkl. Anfahrt im Landkreis Alzey-Worms, Worms, Mainz und Mainz-Bingen. Verbindlich ist das schriftliche Angebot nach dem Erstgespräch.
Drei Wege, wie der Staat die Beratung mitbezahlt.
1 · BAFA-Zuschuss zur Energieberatung
50 % des Honorars, max. 650 € (Ein-/Zweifamilienhaus) bzw. 850 € (ab drei Wohneinheiten). Ich beantrage den Zuschuss, Sie zahlen nur den Eigenanteil. Voraussetzung: Der iSFP wird nach den BAFA-Vorgaben erstellt — bei mir Standard.
2 · Fachplanung & Baubegleitung
Bei jeder geförderten Maßnahme — Dämmung, Fenster, Heizung, Effizienzhaus — bezuschussen BAFA und KfW auch die Kosten für Planung, Bestätigung zum Antrag und Baubegleitung mit 50 %. Das Honorar wird über den Maßnahmenantrag mitbeantragt.
3 · Steuerbonus § 35c EStG
Wer statt Zuschuss die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen am selbstgenutzten Haus nutzt, setzt 50 % der Energieberater-Kosten direkt von der Steuerschuld ab. Ich rechne für Sie, welcher Weg günstiger ist.
Der iSFP-Bonus nach der BEG-Reform (seit 21.07.2026): Mit gefördertem Sanierungsfahrplan steigt der förderfähige Kostenrahmen im BAFA-Pfad von 30.000 € auf 60.000 € für die erste Wohneinheit. Der Bonus von 5 Prozentpunkten gilt nur noch auf den Kostenanteil oberhalb von 30.000 € und setzt mindestens 30.000 € Investition voraus. Beispiel Dämmung für 60.000 €: ohne iSFP 4.500 € Zuschuss, mit iSFP 10.500 € — der Fahrplan hat sich damit mehrfach bezahlt. Bei kleineren Maßnahmen bleibt der Vorteil die Planungssicherheit über 15 Jahre.
Wann sich ein Energieberater lohnt — und wann nicht.
Lohnt sich
- Haus vor 1995 mit alter Öl- oder Gasheizung — Förderung, Reihenfolge und Wärmepumpen-Eignung müssen gerechnet werden.
- Sie wollen Zuschüsse für Dämmung, Fenster oder ein Effizienzhaus — ohne gelisteten Experten gibt es sie nicht.
- Sie haben ein Haus gekauft oder geerbt und wissen nicht, wo anfangen.
- Ein Installateur hat eine Wärmepumpe angeboten, aber keine raumweise Heizlast vorgelegt.
Lohnt sich (meist) nicht
- Haus ab etwa 2010 nach EnEV 2009, Heizung jünger als zehn Jahre, keine Sanierung geplant.
- Sie tauschen eine Gastherme eins zu eins und verzichten bewusst auf Förderung.
- Sie brauchen nur den Verbrauchsausweis für die Vermietung — das ist eine Einzelleistung, kein iSFP.
Auch das sage ich Ihnen im kostenlosen Erstgespräch.
Die häufigsten Fragen zu Energieberater-Kosten.
Was kostet ein Energieberater für ein Einfamilienhaus?
Für die klassische Energieberatung mit individuellem Sanierungsfahrplan liegt mein Honorar in der Regel 2.000 €. Die BAFA übernimmt 50 % (max. 650 €), sodass rund 1.350 € bei Ihnen bleiben. Einzelleistungen wie Energieausweis oder Heizlastberechnung sind günstiger und werden als Festpreis angeboten.
Wie viel kostet ein Erstgespräch beim Energieberater?
Bei mir nichts. Das Erstgespräch dient dazu, Ihr Anliegen einzuordnen — manchmal ist das Ergebnis auch, dass Sie gar keinen iSFP brauchen, sondern nur eine Heizlastberechnung oder einen Energieausweis.
Wer übernimmt die Kosten für den Energieberater?
Die BAFA fördert die Energieberatung für Wohngebäude mit 50 % (max. 650 € bei Ein-/Zweifamilienhäusern, 850 € ab drei Wohneinheiten). Fachplanung und Baubegleitung bei geförderten Maßnahmen werden ebenfalls zu 50 % bezuschusst. Und wer statt Zuschuss den Steuerbonus nach § 35c EStG nutzt, kann 50 % der Energieberater-Kosten direkt von der Steuerschuld abziehen.
Ist ein Energieberater 2026 noch sinnvoll — die Heizungspflicht ist doch weg?
Gerade deshalb. Seit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) gibt es keinen gesetzlichen Zwang mehr — die Entscheidung ist jetzt eine reine Wirtschaftlichkeitsfrage: Förderung (bis 70 %, mit Einkommensbonus bis 80 % beim Heizungstausch, sinkend ab 2027), CO₂-Preis, Kesselalter, Hülle. Ein Energieberater rechnet genau das durch, bevor Sie fünf- oder sechsstellige Beträge investieren. Und ohne gelisteten Energieeffizienz-Experten gibt es die KfW- und BAFA-Zuschüsse für Dämmung, Fenster und Effizienzhaus gar nicht.
Wann lohnt sich ein Energieberater nicht?
Wenn Sie nur eine Heizung eins zu eins tauschen und keine Förderung wollen, oder bei einem Haus ab etwa 2010 ohne Sanierungsbedarf. In solchen Fällen sage ich Ihnen das im Erstgespräch — ich verkaufe keine Beratung, die Sie nicht brauchen.
Wie finde ich den richtigen Energieberater?
Über die Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes (energie-effizienz-experten.de) — nur dort gelistete Berater dürfen die BEG-Förderung bestätigen. Achten Sie außerdem auf Unabhängigkeit (kein Verkauf von Heizungen, Dämmstoffen oder PV) und auf Erfahrung mit Ihrem Gebäudetyp. Ich bin unter der EEE-Nr. EB553450 gelistet — in der Expertensuche mit PLZ 55232 zu finden.
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